Hausordnung

Auszug aus der Hausordnung zu Regeln des Ganzschultages

Das Betreten und Verlassen der Schule erfolgt ausschließlich über die Haupteingänge.

Das Schuhwerk ist vor dem Betreten der Unterrichtsräume zu wechseln.

Alle Verhaltensweisen, welche zu Gefährdungen, Schäden oder Störungen führen können, sind verboten (z.B. Beschimpfungen, Toben, Balgen, Drängeln, Werfen mit Gegenständen, Lärmen) Bei Schnee ist das Werfen von Schneebällen untersagt. Das Rennen im Schulgebäude ist verboten.

Alle am Schulleben beteiligten sorgen für Ordnung im Schulhaus und auf dem Schulgelände. Für Müll sind die Papierkörbe und Mülleimer zu verwenden. Der Müll aus den Klassenräumen und der Lehrküche ist zu trennen.

Das Mitbringen von Waffen aller Art (Schusswaffen, Stichwaffen, Hieb- und Stoßwaffen) ist grundsätzlich verboten. Dazu zählen auch so genannte Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger und Schlagringe, aber auch andere gefährliche Gegenstände, wie Taschenmesser oder Baseballschläger.

Von Schüler/innen mitgebrachte Abspielgeräte, Handys, Laserpointer u.ä. haben nichts im Unterricht zu suchen. Sie können von der Lehrkraft oder dem sonstigen pädagogischen Personal eingezogen werden. Ausnahmen regeln die Lehrkräfte.

Das Tragen von Bekleidungsstücken, die gegen allgemeine Normen einer öffentlichen Schule verstoßen ist untersagt. Dies gilt insbesondere dann, wenn Aufschriften oder Bilder beleidigender, obszöner oder dem Jugendschutzgesetzt widersprechender Art sind.

Das Mitbringen jugendgefährdender Zeitschriften, das Mitführen und konsumieren von illegalen Drogen, das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken bzw. mit alkoholischen Beimischungen ist untersagt.

Das Mitbringen und Tragen verfassungsfeindlicher Symbole ist streng verboten und wird den zuständigen Institutionen gemeldet.

Mit Verbrauchsmaterialien (z.B. Papierhandtücher) ist angemessen umzugehen.

Der Fahrstuhl darf nur für Transportzwecke genutzt werden. Die Schüler/innen dürfen diesen nicht allein benutzen.

Alle Schüler/innen verlassen das Schulgelände unmittelbar nach Unterrichtsschluss und warten an der Abfahrtstelle auf ihre Transporte. Den Anweisungen der Aufsichten ist zu folgen.

Verstöße gegen diese Regeln werden geahndet und können Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

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